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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Mit der Annahme des Kartenantrages durch die schlüsselausgebende Firma erhält der Bewerber einen persönlichen unübertragbaren Tankschlüssel. Die Badertscher Transport AG ist berechtigt, ohne Grundangabe einen Antrag abzulehnen. Mit der Entgegennahme des Schlüssels anerkennt der Schlüsselinhaber die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jeder ausgestellte Schlüssel bleibt im Besitz der Badertscher.
  2. Der Schlüssel berechtigt den Schlüsselinhaber zum Tanken von Benzin und Diesel. Sollten vorübergehend keine Bezüge getätigt werden können, berechtigt dies zu keinerlei Ersatzansprüchen. Der Schlüsselinhaber hat die Einrichtungen der Tankstelle sorgfältig zu behandeln. Er wird gebeten, allfällige von ihm festgestellte Defekte oder sonstige Mängel der Schlüsselausgebenden Firma zu melden.
  3. Sollte der Schlüssel verloren oder gestohlen werden, so ist dies unverzüglich der Badertscher Transport AG zu melden. Bis zum Zeitpunkt der Sperrung des Schlüssels durch die schlüsselausgebende Firma haftet der Schlüsselinhaber für jede Benutzung des Schlüssels, sowie sämtliche der Badertscher Transport AG im Zusammenhang mit Diebstahl oder Verlust des Schlüssels entstehende Kosten. Für den Ersatz eines gestohlenen, verlorenen oder beschädigten Schlüssels kann eine Gebühr von SFr. 20.00 verrechnet werden.
  4. Der Schlüsselinhaber erhält von der schlüsselausgebenden Firma monatlich eine Rechnung für die mit seinem Schlüssel getätigten Bezüge. Die Rechnung ist nach Massgabe der angegebenen Zahlungsbedingungen rein netto zu begleichen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Schlüsselinhaber ohne weiteres in Verzug. Sämtliche Kosten uns Auslagen die der schlüsselausgebenden Firma aus dem Zahlungsverzug entstehen (insbesondere Mahnungs- und Inkassokosten, Verzugszinsen), werden dem Schlüsselinhaber belastet. Die schlüsselausgebende Firma ist berechtigt, die Schlüssel jederzeit ohne Angaben von Gründen zurückzufordern, zu sperren oder nicht zu erneuern. Mit jeder Rechnung wird eine Administrationsgebühr berechnet, sofern der Monatsbezug unter 500 Lt. liegt. Die Gebühr beträgt SFr. 2.50.
  5. Die schlüsselausgebende Firma ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Der Schlüsselinhaber ist verpflichtet, sämtliche Änderungen gegenüber den im Antrag gemachten Angaben bezüglich Name, Adresse, etc. unverzüglich der schlüsselausgebenden Firma schriftlich mitzuteilen.
  6. Vorauszahler können einen beliebig hohen Betrag der Badertscher Transport AG zustellen. Dieser Betrag wird dann auf den Schlüssel geladen. Der Vorauszahler kann anschliessend solange tanken, bis sein Guthaben aufgebraucht ist. Einzahlungsscheine können auf dem Büro bezogen werden. Vorauszahler erhalten einen Rabatt von 2 Rp./Lt.

Diese Allgemeinen Geschäftbedingungen unterstehen schweizerischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der schlüsselausgebenden Firma zuständig.

8451 Kleinandelfingen / Januar 2021